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Marco Plate
Brandschutzerziehung

Gesetz über den Feuerschutz und Hilfeleistung ( FSHG )

§ 8 FSHG ( Gesetz ) Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Brandschutzerziehung - Brandschutzaufklärung - Selbsthilfe

Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über die Möglichkeit der Selbsthilfe aufklären.

Dieser Aufgabe möchten wir seitens der Feuerwehr Horn-Bad Meinberg natürlich auch bei unseren jüngsten Mitbürgern wie auch im Bereich der Senioren nachkommen.

Hierfür steht die Feuerwehr Kindergärten, Schulen wie auch den Betreibern entsprechender Senioreneinrichtungen in der Stadt Horn-Bad Meinberg gern zur Verfügung.

Weitere Informationen werden in Kürze auf dieser Seite eingetragen.